Liebe Kunden!

Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir ab dem 12.09.2022 vorübergehend den Betrieb einstellen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Laut neuer Testverordnung vom 12.11.2021 können sich >> ALLE << wieder mit einem Bürgertest kostenfrei testen lassen. 

Unsere Corona-Tests bleiben weiterhin für Sie kostenfrei, wenn Sie zur Ausnahmegruppe gehören, die das Bundesministerium für Gesundheit festlegt. Sie können sich weiterhin 1x TÄGLICH KOSTENLOS testen lassen. 
 

Ab dem 11. Oktober 2021 sind Corona-Schnelltests und PCR-Tests für alle kostenpflichtig, sofern Sie nicht zur Ausnahmegruppe gehören, die das Bundesministerium für Gesundheit in ihrer Testverordnung festlegt. Neben dem kostenfreien Bürgertest können Sie sich nur einmal pro Woche kostenfrei testen lassen. 

Wir bieten Ihnen ein faires Angebot bereits ab 3.55€, um sich weiterhin sicher und kostengünstig testen lassen zu können.

Der Corona-Antigen-Schnelltest ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und gelistet. Bei symptomfreien Personen sind sowohl die Spezifität als auch die Sensitivität der Tests niedriger anzusetzen als bei Infizierten (vgl. Epidemiologisches Bulletin 17/2021 (rki.de).
Bei uns können Sie sich jeden Tag zu unseren Öffnungszeiten testen lassen. Ihr PoC-Testergebnis ist ab der Testung vor Ort 24 Stunden gültig. 
Bitte 15 Minuten vor dem Test nicht Rauchen, EssenTrinken oder Zähneputzen, da es zur Verfälschung des Testergebnisses führen kann. 
Kinder und Jugendliche können auch auf Corona Antigen getestet werden. Hierzu benötigen wir die Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person. 
Das Formular finden Sie hier: DOWNLOAD
Ihr Testergebnis erhalten Sie ca. 15 -20 Minuten nach Ihrer Testung per E-Mail. Alternativ erhalten Sie Ihr Testergebnis vor Ort ausgedruckt. Im Falle einer positiven Testung auf Covid 19 müssen wir Ihre Daten an das örtliche Gesundheitsamt weiter leiten. 
Keine Panik! Wir geben unser Bestes, damit Sie schnell ein Testergebnis bekommen. Wenn Sie nach 25-30 Minuten nichts von uns bekommen haben, überprüfen Sie bitte den SPAM-Ordner zuerst, bevor Sie mit uns Kontakt aufnehmen. 

Schützen Sie andere Menschen in ihrem Umfeld und sich! Corona-Tests sind ein wichtiger Baustein in der Pandemie-Bekämpfung, um Symptome schneller nachvollziehbar zu machen. Lesen Sie hier ausführliche Informationen: Warum soll ich mich auf Corona testen? 

Abhängig von Inzidenzwerten werden Testungen verstärkt im Einsatz zur Eindämmung der Pandemie eingesetzt. Hier können Sie weitere Informationen entnehmen: Wann und wo brauche ich ein negatives Testergebnis?

Welchen Test benötige ich? Wie sind die Vorschriften bei der Ausreise? Wie lange ist mein Test gültig?

Lesen Sie hier alle Antworten: Sicher Reisen während der Pandemie

Weitere Informationen erhalten Sie auch durch das Robert Koch Institut und durch das Auswärtige Amt

Ebenfalls fordern manche Staaten / Reiseziele im Ausland eine englische Übersetzung des PCR-Ergebnisses. Wenden Sie sich hierfür an ein PCR-Testzentrum. Den Testnachweis erhalten Sie bei uns als elektronisches Dokument unmittelbar nach der Auswertung Ihres Tests direkt per E-Mail.

1. Onlinebuchung

Über unser Online-Buchungssystem wählen Sie einfach und bequem einen Termin aus. Bitte tragen Sie Ihre Daten und Wunschtermin ein. Sie erhalten anschließend eine Buchungsbestätigung per E-Mail. 

Bitte bringen Sie Ihre Buchungsbestätigung und Ihr gültiges Ausweisdokument zum Testtermin mit. Wir verarbeiten Ihre Daten DSGVO-konform. 

2. Kann ich ohne Termin vorbeikommen? 

Ja. Bitte rechnen Sie eine kleine Wartezeit ein. Vor Ort müssen wir Ihre Daten aufnehmen. Danach werden Sie von unseren geschulten Mitarbeitern auf Corona Antigen getestet. 

Zwingend erforderlich: Ausweisdokument mit Bild

Im Falle einer positiven Testung auf Covid 19 leiten wir Ihre Daten an das örtlich zuständige Gesundheitsamt weiter. Sie müssen sich umgehend in häusliche Quarantäne begeben und sich zusätzlich mit einem PCR-Test auf Corona testen lassen - buchen Sie bitte hierfür bei einem örtlichen Testzentrum für den PCR-Test einen Termin und kontaktieren Sie ggf. ihren Hausarzt.

Das zuständige Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über das weitere Vorgehen und Quarantänemaßnahmen aufklären. Zur Beendigung Ihrer Quarantäne steht Ihnen ein kostenloser PoC-Schnelltest zu. 

Mit Ihrer Eingabe und Buchung unseres Services erklären Sie sich dazu bereit unserer Datenschutzerklärung, sowie den aktuellen Infektionsschutzgesetzen zuzustimmen. Zum Abgleich Ihrer Daten wie z.B. Wohnort, Vor- und Nachname für den Antigen-Schnelltest brauchen Sie bei uns vor Ort einen Reisepass, Personalausweis, oder Krankenversicherungskarte, damit wir Ihre Angaben prüfen können. Diese nicht relevanten Daten wie z.B. Reise- oder Personalausweispassnummer, Krankenkassennummer werden NICHT von uns erfasst!

Infektionsschutzgesetz

Isolation bei positivem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 ist gemäß der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25. Februar 2021, Az. GZ6a-G8000-2021/505-8, verpflichtet, sich aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 umgehend in häusliche Isolation zu begeben und sofort Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen. Mit dem Gesundheitsamt vereinbaren Sie einen Termin für einen zweiten Test auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), um die Infektion zu bestätigen. Ich wurde informiert und bestätige das vor Ort mit meiner Unterschrift. Auch wir verpflichten uns Ihre Daten im Falle eines positiven Ergebnisses datenkonform die Angaben aus Ihrer Kontaktkartei an das örtliche Gesundheitsamt zu übermitteln. 

Widerruf von Einwilligungen und Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung

Sofern Sie uns gegenüber Einwilligungen abgegeben haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Ihren Widerruf oder Widerspruch können Sie uns unter den Kontaktdaten unter „Verantwortlicher“ zusenden.

Ihre Rechte

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

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Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Auftragsverarbeitung (AV) nach DSGVO - EU-Dateschutz-Grundverordnung

Die Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsverarbeitung (AV) genannt – ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister (eTermin GmbH und K21 Health & Beauty UG (haftungsbeschränkt)) auf Weisung des Auftraggebers. Sie dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern, indem Sie den Dienstleister auf mindestens das gleiche datenschutzrechtliche Niveau verpflichtet, welches der Auftraggeber pflegt. Seit 25.05.2018 wird die Datenverarbeitung im Auftrag in der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Art. 28 geregelt.
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